BARRIEREFREIHEIT

Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (in Deutschland beispielsweise in Form des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – BFSG). In Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Anforderungen des EAA und der damit verbundenen nationalen Gesetze verpflichten wir uns, die Benutzererfahrung für alle Nutzer gemäß den einschlägigen Barrierefreiheitsstandards kontinuierlich zu verbessern.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Produkte: AUTODOC-Webshop, AUTODOC-Mobil-App, Corporate Website, AUTODOC-Club, AUTODOC-Hilfezentrum.

COMPLIANCE STATUS

In Übereinstimmung mit dem EAA verpflichten wir uns, alle darin festgelegten technischen Anforderungen (Norm EN 301 549 sowie WCAG 2.2 AA) vollständig in unseren Produkten umzusetzen.

Nach einer externen Prüfung durch einen zertifizierten Dienstleister können wir über die folgenden Fortschritte und Pläne hinsichtlich der Umsetzung der technischen Anforderungen in unseren Produkten berichten:

Einige Produkte entsprechen bereits den Anforderungen der Norm EN 301 549 und WCAG 2.2 AA, sofern anwendbar. In Bezug auf die Flexibilität der Benutzeroberfläche, Navigation und Links, Farben und Darstellung, Struktur und Format, Bilder, Formulare, Tabellen, Skripte & WAI-ARIA, automatische Ereignisse, Frames, Dokumente & andere Medienformen sowie einfache Sprache & Verständlichkeit wurden die technischen Anforderungen bereits teilweise umgesetzt, und es werden mehrere Verbesserungen an den Produkten vorgenommen, deren Fertigstellung für 2025 geplant ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Themen „Barrierefreiheit von PDF-Dateien“ und „Barrierefreiheit mobiler Anwendungen“. Die Verbesserungen dieser Produkte sollen 2025 und 2026 abgeschlossen sein.

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

FEEDBACK UND KONTAKT

Sollten Sie auf Hindernisse stoßen, Fragen zu nicht barrierefreien Inhalten haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]. Das Feedback wird an die zuständigen Abteilungen innerhalb des Unternehmens weitergeleitet.

Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde (Deutschland):

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

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