Antriebswelle MAXGEAR 49-1837 491mm

Antriebswelle MAXGEAR 49-1837 passend für VW, AUDI, SKODA, SEAT zum günstigen Preis
+ 3
Art. Nr: 49-1837

Antriebswelle MAXGEAR 27-3152MG

Details
  • Länge [mm]: 491
  • Außenverzahnung Radseite: 36
  • Gelenkdurchmesser radseitig [mm]: 90
  • Gelenkdurchmesser getriebeseitig [mm]: 100, 100,0
  • Gewindemaß: M16x1,5
  • Lochkreis-Ø [mm]: 86,00
  • Anzahl der Bohrungen: 6
  • Bohrungsdurchmesser [mm]: 8,40
  • Zustand: Brandneu
Gelenkwelle 491mm (MAXGEAR 27-3152MG)
geeignet für AUDI, SEAT, SKODA, VW
0.0 - Bewertungen
149,49 €
inkl. 20% MwSt., zzgl. Versandkosten
Über 100 Artikel auf Lager
Geeignet für diese Fahrzeuge
FAQ
Autoersatzteile24.at
Kundenfragen und- antworten zum Artikel: MAXGEAR Antriebswelle 49-1837
Wir von autoersatzteile24.at beantworten gerne alle Ihre offenen Fragen.

Um Ihre Frage zu beantworten bitten wir Sie alle erforderlichen Felder auszufüllen

Eine FIN (VIN) ist ein einzigartiger Fahrzeugcode, der in der Regel aus 17 Zeichen besteht. Die FINs (VIN) werden in Fahrzeugkarosserieteile oder Fahrgestelle sowie auf besonderen Nummernschildern eingebrannt und ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung, der Garantie / dem TÜV-Prüfschein oder der Bescheinigung der Fahrzeugversicherung angegeben.

Bitte geben Sie Ihre FIN (VIN) ein, damit wir Ihre Anfrage schneller verarbeiten können
Alle Kundenbewertungen für MAXGEAR Antriebswelle 49-1837
Bitte bewerten Sie uns
die Produktkosten
die Produktqualität
Verpackungsqualität
Hersteller
Garantie
  • MAXGEAR Gelenkwelle 491mm 27-3152MG mit PayPal bezahlen
  • MAXGEAR Antriebswellen Gelenkdurchmesser radseitig [mm]: 90 27-3152MG mit Mastercard bezahlen
  • MAXGEAR Halbachse Gewindemaß: M16x1,5 49-1837 mit Visa bezahlen
  • Halbachse Außenverzahnung Radseite: 36 (MAXGEAR, 27-3152MG) mit Sofortüberweisung bezahlen
  • MAXGEAR Halbachse Lochkreis-Ø [mm]: 86,00 27-3152MG mit Vorkasse bezahlen
  • Antriebswellen Anzahl der Bohrungen: 6 (MAXGEAR, 49-1837) mit Klarna bezahlen
  • Gelenkwellen Bohrungsdurchmesser [mm]: 8,40 (MAXGEAR, 49-1837) mit EPS bezahlen